Euskirchen | Aktuelles
Asbest in Euskirchen
Die unterschätzte Gefahr

Abfallberatung des Kreises Euskirchen mahnt zur Vorsicht bei Sanierungen und Abbrucharbeiten
Turnschuhe, kurze Hose, T-Shirt: Allzu oft finden Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien ohne Schutzkleidung statt. Die Gefahr, die von Asbest ausgeht, wird meist unterschätzt. Asbestfasern können Krebs auslösen. Gefährlich ist das Einatmen von freigesetzten Asbestfasern, weshalb seit Anfang der 90er Jahre die Herstellung und Verwendung von asbesthaltigen Materialien in Deutschland verboten ist. Die Gefahren treten heutzutage bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten auf. Hier werden die dabei notwendigen Schutzvorkehrungen häufig nicht beachtet.
Die Altlast „Asbest“ befindet sich in Form von Wellasbestzementplatten auf vielen Dächern im ländlichen Raum. Oft sind auch die Fassaden älterer Häuser mit asbesthaltigen Platten ausgestattet. Wegen der hervorragenden technischen Eigenschaften wurde das Material in über 3.000 unterschiedlichen Anwendungen genutzt. Sie finden es in Blumenkästen, elektrischen Nachtspeicherheizöfen, PVC-Fußbodenplatten, Brandschutztüren, im Putz oder in Heizrohrisolierungen.
Um die von Asbest ausgehenden Gefahren zu minimieren, rät die Abfallberatung des Kreises Euskirchen Privatpersonen dringend dazu, bei Sanierungsarbeiten eine Fachfirma, die über die entsprechende Sachkunde (TRGS 519 – Technischen Regeln für Gefahrstoffe) verfügt, zu beauftragen und nicht selbst Hand anzulegen. Asbest sollte insbesondere nie abgeschliffen, druckgereinigt, abgebürstet und durchbohrt werden, da so die krebserregenden Stäube freigesetzt werden. Auch das Zerkleinern ist nicht zulässig. Staubentwicklungen sind also grundsätzlich zu vermeiden. Außerdem müssen klar definierte Schutzanzüge (kein Maleranzug!) sowie bestimmte Atemschutzmasken getragen werden. Konkrete Vorgaben sind in der TRGS 519 zu finden und müssen auch von Privatpersonen beachtet werden.
Nach der Demontage dürfen asbesthaltige Produkte weder weiter- oder wiederverwendet, noch verschenkt oder verkauft werden. Dazu zählt z. B. auch die Abdeckung von Brennholz mit Wellzementplatten aus Asbest. Verboten sind u.a. auch das Installieren von Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren oder ähnlichem auf Asbestzementdächern.
Asbesthaltige Abfälle, die im Kreis Euskirchen von Privatpersonen entsorgt werden, müssen am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich (AWZ) entsorgt werden. Es fallen Gebühren an (434,- € / t bzw. 25,- € pauschal für Kleinmengen unter 200 kg).
Da es sich bei asbesthaltigen Abfällen um gefährliche Abfälle handelt, werden an die Entsorgung spezielle Anforderungen gestellt:
- Das Material muss staubdicht in dafür zugelassenen Kunststoffsäcken (Big Bags, Plattensäcke mit dem Asbest-Zeichen) verpackt und transportiert werden. Die Säcke können gegen eine Kaution am AWZ Mechernich ohne Termin vorab abgeholt werden.
- Asbeststäube und Abfälle mit schwach gebundenen Asbestfasern müssen mittels staubbindendem Mittel (Faserbindemittel, z.B. Zement) vor dem Transport festgebunden werden.
Das Abfallwirtschaftszentrum Mechernich (AWZ) ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet und samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen beantwortet gerne Fragen zum Thema (Tel.: 02251 / 15 – 530). Weitere Informationen zum Thema Asbestentsorgung auch auf der Homepage des Kreises (www.kreis-euskirchen.de unter dem Suchwort „Asbest“).
Euskirchen | Aktuelles
Raub in Fast-Food Restaurant
Unbekannte ziehen Schusswaffe und erbeuten Bargeld

Zwei Unbekannte forderten in der Nacht zu Montag (3.20 Uhr) unter Vorhalt einer Schusswaffe und einem Schraubendreher Bargeld in einem Fast-Food Restaurant in der Alfred-Nobel-Straße. Anschließend wurden die beiden Mitarbeiter gefesselt. Die beiden Unbekannten entfernten sich mit der Beute von der Tatörtlichkeit.
Die zwei unbekannten Täter wie folgt beschreiben:
- männlich - ca. 175 cm - schwarze Sturmhaube - schwarzer Pullover - schwarze Jogginghose - osteuropäischer Akzent
Hinweise und sachdienliche Beobachtungen nimmt die Kriminalpolizei Euskirchen telefonisch unter 02251 799 510 sowie 02251 799-0 sowie per Email an poststelle.euskirchen@polizei.nrw.de entgegen.
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